Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastro Monkeys GmbH & Co. KG
Für alle Catering-Aufträge, insbesondere über die Plattform Caterheld


I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“ genannt) gelten für die Leistungen der Gastro Monkeys GmbH & Co. KG (im Weiteren „Gastro Monkeys“ oder „uns“ genannt), die vom Kunden beauftragt werden.
  2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Gastro Monkeys.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser AGB sowie Nebenabreden sind nur gültig, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  4. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht.

II. Angebot & Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich 14 Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Frist, es sei denn, eine Verlängerung wurde gewährt.
  2. Mitgeteilte freie Termine stellen keine verbindliche Reservierung dar und können sich jederzeit ändern.
  3. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebots durch den Veranstalter und unsere Auftragsbestätigung zustande.
  4. Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB an.
  5. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  6. Unsere Angebote dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

III. Warenangebot & Leistungen

  1. Unser Angebot kann saisonalen Schwankungen unterliegen. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, behalten wir uns das Recht vor, ihn durch ein mindestens gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
  2. Wir verpflichten uns, die bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  3. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen können wir externe Dienstleister*innen hinzuziehen.
  4. Die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl muss spätestens sieben Tage vor der Veranstaltungschriftlich mitgeteilt werden.

IV. Warenangebot: „Pauschalangebot“

  1. Bei Pauschalangeboten (Speisen-Flatrate) ist die Mitnahme oder das Einpacken von Speisen nicht gestattet. Sollten Speisen für den späteren Verzehr beiseitegelegt werden, berechnen wir diese nach Einzelpreisen nach.
  2. Kinder gelten als Veranstaltungsteilnehmer und werden in Abhängigkeit ihres Alters kalkuliert (zwischen 0,5 und 0,75 des regulären Preises). Kinder über drei Jahren sind mitteilungspflichtig.
  3. Sollten mehr Gäste als vereinbart erscheinen, sind wir berechtigt, die zusätzlichen Personen nachzuberechnen. Eine vollständige Verpflegung aller Gäste kann in diesem Fall nicht garantiert werden.
  4. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl als vereinbart, wird dennoch die ursprünglich gebuchte Anzahl berechnet.

V. Preise & Zahlung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für zusätzliche Leistungen oder Auslagen an Dritte.
  2. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
  3. 50 % des Rechnungsbetrages werden mit der Auftragsbestätigung fällig. Eine gesonderte Abschlagsrechnungwird ausgestellt. Der Restbetrag ist zehn Tage nach der Veranstaltung mit Erhalt der Schlussrechnung fällig.
  4. Änderungen der Rechnungsanschrift müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine nicht rechtzeitig mitgeteilte Adressänderung kann zu Verzugsfolgen führen, die vom Kunden zu tragen sind.

VI. Teilnehmerzahl & Veranstaltungsablauf

  1. Die verbindliche Teilnehmerzahl ist vor Auftragserteilung anzugeben.
  2. Änderungen der Teilnehmerzahl müssen schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer ist bis sieben Tage vor der Veranstaltungmöglich.
  4. Eine Reduzierung ist ebenfalls bis sieben Tage vorher möglich, wobei eine Minderung um maximal 10 % mit entsprechender Preisanpassung zulässig ist.
  5. Der genaue Ablauf der Veranstaltung muss spätestens fünf Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
  6. Verschieben sich die Anfangs- oder Schlusszeiten, können zusätzliche Kosten anfallen.
  7. Der Aufbau und die Abbauzeiten werden in der Auftragsbestätigung fixiert. Unserem Team ist Zutritt zur Veranstaltungsfläche zu gewähren.
  8. Der Abbau erfolgt direkt nach der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

VII. Stornierungsbedingungen

  1. Bei einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Gebühren:
    • Bis 8 Wochen vorher: 30 % der Gesamtsumme
    • Bis 4 Wochen vorher: 50 % der Gesamtsumme
    • Bis 1 Woche vorher: 80 % der Gesamtsumme
    • Danach: 100 % der Gesamtsumme
  2. Für speziell zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment fallen 100 % Stornokosten an.
  3. Von Dritten gebuchte Leistungen (z. B. Künstler, Eventlocation, Mietgeschirr) unterliegen deren Stornobedingungen. Der Kunde trägt alle entstehenden Kosten.

VIII. Rücktritt durch Gastro Monkeys

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • die Veranstaltung den Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gefährdet,
  • unser Ruf oder unsere Sicherheit gefährdet wird,
  • höhere Gewalt eintritt,
  • vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.

Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.


IX. Haftung

  1. Unsere Haftung ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt.
  2. Wir übernehmen keine Haftung für unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Umgang mit gelieferten Speisen nach Übergabe.
  3. Für durch den Kunden oder seine Gäste verursachte Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.

X. Datenschutz & Bildrechte

  1. Kundendaten werden ausschließlich intern verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Der Kunde stimmt zu, dass Fotos und Videos während der Veranstaltung zu Werbezwecken erstellt werden dürfen. Falls Personen erkennbar sind, wird deren Zustimmung eingeholt oder die Bilder werden anonymisiert.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Firmensitz.
  2. Gerichtsstand ist Gummersbach, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB unberührt.

Stand: 31.08.2024